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Hinweis zum geistigen Heilen: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02. März 2004 (AZ: 1 BvR 784/03) ist geistiges (spirituelles) Heilen ohne Heilpraktikererlaubnis möglich: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Methoden geistigen (spirituellen) Heilens, wie z.B. durch Handauflegen, aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Ich erstelle keine medizinischen Diagnosen. Bei den von mir angebotenen Leistungen handelt es sich nicht um medizinische und psychologische Therapien. Es handelt sich dabei um wissenschaftlich nicht anerkannte Verfahren. Alle von mir angebotenen Leistungen sind keine medizinischen Heilbehandlungen und ersetzen nicht den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker und die Einnahme von wichtigen Medikamenten. Bitte verzögern Sie nicht den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker und brechen sie bitte auch keine ärztliche Behandlung ab. Ich weise darauf hin, dass ich über keinerlei medizinische Kenntnisse und Fertigkeiten verfüge und daher nicht der Eindruck erweckt wird, dass eine ärztliche Behandlung durchgeführt oder ersetzt wird. Es werden grundsätzlich keine Diagnosen, Therapien und Behandlungen im medizinischen Sinne ausgeübt. Es werden von mir keinerlei Versprechungen abgegeben, dass eine Heilung stattfinden wird, so dass bei meinen Klienten keine falschen Hoffnungen erweckt werden. In der freien Entscheidung meiner Klienten liegt es, meine Unterstützung in Anspruch zu nehmen und ihre Zustimmung oder Ablehnung zu den Abläufen zu geben. Die Verantwortlichkeit und die Entscheidung hierüber liegt ganz bei meinen Klienten.